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Peter
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Anmeldedatum: 07.03.2011 Beiträge: 139 Wohnort: Callenberg |
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EU-Länder |
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Hunde, die auf Reisen in EU-Länder mitgenommen werden, müssen ab sofort mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Übergangsregelung, die eine Kennzeichnung mittels Tätowierung erlaubte, endete Anfang Juli.
Hundehalter, die ihren Vierbeiner auf Reisen in EU-Länder mitnehmen möchten, müssen seit dem 03. Juli 2011 sicherstellen, dass ihr Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Die Regelung gilt auch für Katzen und Frettchen.
Mit dem 03. Juli 2011 endete die Übergangsfrist des Europäischen Parlaments, das seit 2003 eine Kennzeichnung von Haustieren bei Grenzübertritt mittels Mikrochip oder Tätowierung verlangte. Da bei der Tätowierung die Gefahr der Unleserlichkeit bestehe, wird künftig lediglich der Mikrochip als Kennzeichnungsmethode anerkannt. Für alle Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 geboren sind, gilt bei Reisen ins EU-Ausland daher künftig eine Chippflicht. Eine Tätowierung wird bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert.
Laut Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. ist die Bestimmung jedoch nicht ganz eindeutig. So können Tiere, die vor dem 03. Juli 2011 tätowiert wurden und nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, auch nach dem Stichtag EU-Grenzen passieren. In diesem Fall trage jedoch der Hundehalter das Risiko: "Leider enthält die EU-Verordnung gewisse Interpretationsspielräume", sagt McCreight. "Einerseits muss die Tätowierung für den Grenzbeamten zweifelsfrei lesbar sein, andererseits hat der Besitzer zugleich den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist."
Um mögliche Schwierigkeiten während der Reise zu vermeiden, rät TASSO zu einer vorsorglichen Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip, auch wenn er bereits tätowiert ist. Das Einsetzen des Mikrochips erfolgt durch einen Tierarzt und kostet etwa 30 bis 40 Euro. Im Falle eines Verlustes des gechippten Hundes sei die Chance auf eine Rückvermittlung zu seinen Besitzern deutlich größer. Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückvermittlung ist die Registrierung des Mikrochips bei einem der großen Haustierregister. In Deutschland gibt es drei zentrale Register: die kostenpflichtige IFTA, das Deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und TASSO e.V.
_________________ Man bekommt das Verhalten,was man belohnt,nicht das was man will!
Gewalt fängt an, wo Wissen aufhört |
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| Do Okt 06, 2011 11:22 am |
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| Do Okt 06, 2011 11:22 am |
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